AGB Schirner Partnerprogramm

§ 1 Geltungsbereich


Diese AGB gelten für das Anbieten von Schirnerprodukten (nachfolgend „Produkte“ genannt) auf Internetseiten des Partners zur Verkaufsförderung von Produkten im dem Schirner-Onlineshop. Für diese Verkaufsförderungsmaßnahmen wird der Partner jeweils provisioniert.
 
§ 2 Verkaufsförderung von Produkten


Der Partner bietet auf seiner Internetseite Produkte aus dem Schirner-Onlineshop an. Der Partner verknüpft diese Produkte über einen Hyperlink mit dem Schirner-Onlineshop sodass der Kunde bei anklicken des jeweiligen Produktes auf der Partnerseite direkt auf die Produktseite im Schirner-Onlineshop geleitet wird. Ziel ist es, dass über diesen Weg Produkte im Schirner–Onlineshop verkauft werden.

§ 3 Reporting


Schirner wird dem Partner regelmäßig Bericht erstatten über die Anzahl der monatlichen Produktverkäufe im Schirner–Onlineshop, welche durch Weiterleitung des Kunden durch das auf der Partnerseite verlinkte Produkt in den Schirner-Onlineshop erfolgt sind. Ein Anspruch auf Reporting entsteht lediglich unter den Voraussetzungen des § 4 Abs.2 dieses Vertrages.

§ 4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten


(1) Der Partner erhält für jede Bestellung im Schirner-Onlineshop, bei der der Kunde über die Homepage des Partners durch Verlinkung in den Schirner-Onlineshop geleitet wurde, eine Provision von 10% brutto des Nettobestellwertes.


(2) Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn die Bestellung komplett und erfolgreich abgewickelt wurde und Schirner den Kaufpreis für die Bestellung tatsächlich erhalten hat.


(3) Die Verrechnung der Provisionen mit dem Partner erfolgt vierteljährlich, zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Quartal abgerechneten Buchungen. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt binnen 4 Wochen ab Erhalt der Buchungsübersicht. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen.


(4) Die Aufrechnung ist dem Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Schlussbestimmungen


(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.